Redaktion: Busse Immobilien · Stand: 17. September 2026

Vor dem Verkauf einer vermieteten Immobilie sollten wirtschaftliche Ziele und steuerliche Rahmenbedingungen zusammen betrachtet werden. Die folgenden Punkte dienen der Vorbereitung Ihres Gesprächs mit der Steuerberatung.

Privatvermögen: die Zehnjahresfrist prüfen

Bei Grundstücken im Privatvermögen kann ein Verkauf innerhalb von zehn Jahren zwischen Anschaffung und Veräußerung unter § 23 EStG fallen. Das Gesetz enthält unter anderem Ausnahmen für bestimmte Fälle eigener Wohnnutzung. Bei vermieteten Kapitalanlagen sollte eine solche Ausnahme nicht pauschal angenommen werden.

Welche Angaben braucht die Steuerberatung?

Hilfreich sind Kauf- und Erwerbsunterlagen, Angaben zu Eigentumsanteilen und Nutzung, Anschaffungsnebenkosten, Abschreibungen sowie die geplanten Verkaufsbedingungen. Bei unentgeltlichem Erwerb können auch Unterlagen des Rechtsvorgängers relevant sein. Welche Folgen sich daraus ergeben, ist individuell zu prüfen.

Keine pauschale Entwarnung nach zehn Jahren

Die Einordnung nach § 23 EStG betrifft private Veräußerungsgeschäfte. Betriebsvermögen, gesellschaftsrechtliche Strukturen und ein möglicher gewerblicher Grundstückshandel erfordern eine gesonderte Beurteilung. Aus einer Haltedauer allein lässt sich daher nicht für jeden Fall Steuerfreiheit ableiten.

Gesetzliche Grundlage: § 23 Einkommensteuergesetz.

Den Verkauf anschließend planen

Klären Sie vor verbindlichen Absprachen, welcher Zeitplan und welche Gestaltung zu Ihrer Situation passen. Wir ordnen die Objektunterlagen und koordinieren die Vermarktung anhand der mit Ihren Fachberatern geklärten Vorgaben.

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Busse Immobilien übernimmt die Immobilienvermittlung; die steuerliche Beurteilung erfolgt durch Ihre Steuerberatung.

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