Stand: 15. September 2026

Kai Busse, Gründer von Busse Immobilien

Kai Busse – Ansprechpartner für die Immobilienvermarktung.

Wenn eine gemeinsame Lebensplanung endet, bleiben häufig gemeinsame Fragen zur Immobilie. Unter Zeitdruck treffen persönliche Belastung, Wohnbedarf und wirtschaftliche Verpflichtungen aufeinander. Ein geordneter Ablauf hilft, die Immobilie sachlich zu betrachten und die nächsten Entscheidungen nachvollziehbar vorzubereiten.

Eigentum, Nutzung und Finanzierung getrennt klären

Stellen Sie zunächst Unterlagen zusammen: einen aktuellen Grundbuchauszug, vorhandene Vereinbarungen, Finanzierungsunterlagen und Informationen zu laufenden Kosten. Klären Sie mit fachlicher Unterstützung, wer welche Rechte und Verpflichtungen hat. Die Frage, wer derzeit im Haus wohnt, beantwortet nicht automatisch alle Fragen zum Eigentum oder zum Darlehen.

Für die Nutzung der Ehewohnung während des Getrenntlebens enthält § 1361b BGB besondere Regeln. Persönliche Umstände und das Wohl von Kindern können dabei eine Rolle spielen. Eine konkrete Einschätzung gehört in die familienrechtliche Beratung; ein Maklergespräch ersetzt diese nicht.

Welche Wege kommen überhaupt infrage?

Ein gemeinsamer Verkauf, eine Übernahme durch eine beteiligte Person oder eine vorläufige andere Nutzung sind mögliche Gesprächsansätze. Welche Lösung tatsächlich umsetzbar ist, hängt von Eigentumsverhältnissen, Vereinbarungen, Finanzierung und den Bedürfnissen der Beteiligten ab. Prüfen Sie diese Voraussetzungen, bevor Sie sich auf einen Preis oder einen verbindlichen Zeitplan festlegen.

Wer eine Übernahme erwägt, sollte mit der finanzierenden Bank klären, welche Bedingungen dafür gelten. Eine private Absprache sollte nicht mit einer abschließend geregelten Finanzierung verwechselt werden. Lassen Sie auch mögliche Kosten und steuerliche Auswirkungen konkret prüfen.

Einen möglichen Verkauf sachlich vorbereiten

Eine nachvollziehbare Preiseinschätzung schafft eine gemeinsame Gesprächsgrundlage. Sie sollte auf belegten Objektdaten beruhen und ihre Annahmen offenlegen. Emotionale Vorstellungen dürfen ausgesprochen werden; für die Vermarktung braucht es zusätzlich einen realistischen Blick auf Objekt und Markt. Unser Ratgeber zur Preisfindung beschreibt die Vorbereitung.

Stimmen Sie ab, wer Unterlagen bereitstellt, Termine koordiniert und Rückmeldungen erhält. Vereinbaren Sie einen gemeinsamen Informationsstand. Das verringert das Risiko, dass unterschiedliche Aussagen über Preis, Ausstattung oder Übergabe entstehen. Vertrauliche persönliche Hintergründe müssen nicht Bestandteil einer öffentlichen Immobilienanzeige werden.

Zum Ablauf gehören außerdem Fotos, Besichtigungszeiten, die Räumung und ein realistischer Übergabetermin. Ein Grundstückskaufvertrag bedarf der notariellen Beurkundung; die Einzelheiten sollten frühzeitig mit dem Notariat geklärt werden. Quelle: § 311b BGB.

Häufige Fragen

Muss bei einer Scheidung automatisch verkauft werden?

Aus der Trennung allein ergibt sich keine für alle Fälle passende Verwertungslösung. Lassen Sie Eigentumsverhältnisse, Ansprüche und mögliche Vereinbarungen individuell prüfen, bevor Sie über den weiteren Weg entscheiden.

Was kann Busse Immobilien übernehmen?

Wir können mit Ihnen die Immobilie, ihre Präsentation und einen abgestimmten Vermarktungsablauf besprechen. Rechtliche Auseinandersetzungen und steuerliche Fragen gehören zu den jeweils zuständigen Fachberatern.

Welche Unterlagen sind für den Einstieg hilfreich?

Objektdaten, Grundrisse, Modernisierungsangaben, vorhandene Vertragsunterlagen und eine Liste offener Fragen geben Orientierung. Persönliche Rechtsfragen sollten getrennt mit Ihrer Beratung geklärt werden.

Ein erstes Gespräch zur Immobilie vereinbaren. Allgemeine Orientierung, keine Beratung zum konkreten Trennungs- oder Scheidungsfall.