Die eigene Immobilie möchten viele Eigenheimbesitzer auch im Alter nur ungern verkaufen bzw. verlassen. Meist sind es jedoch finanzielle Gründe, welche die Immobilieneigentümer schließlich zum Verkauf bewegen. Ein Verkauf kann allerdings auch bedeuten, dass der Verkäufer darin wohnen bleiben kann. Die bekannteste Form ist dabei das lebenslange Wohnrecht. Doch es gibt noch viele weitere Möglichkeiten, weiterhin in der Immobilie zu wohnen, ohne deren Besitzer zu bleiben. In diesem Beitrag erkläre ich Ihnen, welche Optionen es für Sie gibt, Ihr Eigenheim zu verkaufen und dennoch in den vertrauten vier Wänden leben zu können. Ich zeige Ihnen hier, was die einzelnen Möglichkeiten unterscheidet und wie Sie die beste Wahl für sich treffen.
Diese Möglichkeiten haben Immobilienbesitzer, trotz Verkaufs im Haus wohnen zu bleiben

Lebenslanges Wohnrecht beim Immobilienverkauf
Mit dem lebenslangen Wohnrecht sind Sie berechtigt, die Immobilie zu bewohnen, ohne Eigentümer zu sein. Sie müssen keine Nutzungsgebühr zahlen, allerdings für anfallende Nebenkosten aufkommen. Das Wohnrecht muss im Grundbuch eingetragen werden und Teil des Kaufvertrags sein. Es erlischt erst mit Ihrem Tod.
In der Regel wird diese Variante des Verkaufs nur umgesetzt, wenn die Immobilie zu Lebzeiten auf die Kinder übertragen wird und Eltern das Eigenheim weiter nutzen möchten. Denn das lebenslange Wohnrecht reduziert die Verkaufschancen sowie den Verkaufserlös einer Immobilie.
Immobilie mit Nießbrauchrecht verkaufen
Auch bei dieser Form des Verkaufs können Sie weiterhin in der Immobilie wohnen. Das sogenannte Nießbrauchrecht wird ebenfalls im Grundbuch eingetragen und ist eine weitere gute Lösung für Eigentümer, die ihre Immobilie zu Lebzeiten an ihre Kinder weitergeben möchten.
Im Unterschied zum lebenslangen Wohnrecht haben ehemaligen Eigentümer beim Nießbrauch umfangreichere Rechte. Denn während es sich beim lebenslangen Wohnrecht nur um ein Nutzungsrecht handelt, dürfen Sie bei der Nießbrauchregelung die Immobilie nicht nur selbst bewohnen, sondern auch vermieten und die erzielte Miete selbst behalten. Das ist ideal, wenn sich ältere Bewohner etwas zur Rente hinzuverdienen möchten.

Immobilienverrentung: Verkauf auf Rentenbasis
Beim Modell der Verrentung verkaufen Sie Ihre Immobilie an einen Dienstleister beziehungsweise Investor. Dieser zahlt Ihnen statt eines einmaligen Verkaufspreises eine Zusatzrente – und Sie behalten Ihr Wohnrecht, ohne Eigentümer zu sein. Die Höhe der Rente ist dabei abhängig von Ihrem Alter sowie dem Immobilienwert. Bei der Verrentung wird zwischen der Zeit- und Leibrente unterschieden:
- Bei der Zeitrente ist die monatliche Rente sowie das Wohnrecht auf einen bestimmten Zeitraum festgelegt.
- Bei der Leibrente erhalten Sie eine lebenslange Zusatzrente sowie lebenslanges Wohnrecht.

Immobilie verkaufen und Umkehrhypothek erhalten
Bei der Umkehrhypothek verkaufen Sie Ihre Immobilie an einen Darlehensgeber, in der Regel an eine Bank, und behalten Ihr lebenslanges Wohnrecht. Ihr Darlehensgeber zahlt Ihnen einen einmaligen Betrag sowie eine befristete oder lebenslange Rente. Im Unterschied zur Leibrente handelt es sich bei der Umkehrhypothek um einen Kreditvertrag. Das heißt: Es kommt zu keinem Eigentümerwechsel und Sie bleiben Eigentümer Ihrer Immobilie. Nach Ihrem Tod wird Ihre Immobilie vom Darlehensgeber verkauft. Mit dem Verkaufserlös wird Ihr Kredit getilgt.
Die Immobilie mit Rückmietung verkaufen
Sie können Ihr Haus oder Ihre Wohnung im Alter auch klassisch verkaufen und ein lebenslanges Wohnrecht gegen eine monatliche Entgeltzahlung erhalten. Sofern Sie die sogenannte Nutzungsgebühr monatlich zahlen, dürfen Sie, solange Sie möchten, in der Immobilie wohnen. Eine Kündigung des Vertragsverhältnisses ist Ihrerseits mit einer Frist von drei Monaten möglich.
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